Pfändungsfreigrenze 2025. Die berechnung erfolgt für auszahlungszeiträume vom 01.07.2024 bis 30.06.2025. 25.4.2024, ix zb 55/23 der bundesgerichtshof (bgh) hat entschieden, dass die inflationsausgleichsprämie (iap) als teil des arbeitseinkommens gemäß § 850c zpo.


Pfändungsfreigrenze 2025

Juni 2025 gelten, wurden am 10. Juni 2025 geltenden pfändungsfreigrenzen für arbeitseinkommen abgedruckt.

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